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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme gelten als Vertragsbestandteil. Für die Übernahme als Vertragsbestandteil genügt der Verweis auf diese Bedingungen, in der jeweils geltenden Verfassung, in Offerten, Auftragsbestätigungen, technischen Auslegungen usw. für den betreffenden Vertrag und alle späteren Verträge der gleichen Vertragspartei. Soweit der Vertrag (unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) keine Bedingungen enthält, ist das schweizerische Recht anwendbar, jedoch unter Ausschluss des sog. „Wiener Kaufrechts“ (Vereinte Nationen vom 11.4.1980). Sollte die Anwendung einzelner dieser Bedingungen von einer zuständigen Rechtsprechung als nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bedingungen und der Vertrag sinngemäss in Kraft. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur dann anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Die Bedingungen der Besteller gelten, auch wenn ihnen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nur soweit sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen. Der Besteller anerkennt diese AGB gleichzeitig mit der Aufgabe der Bestellung.

2. Preise

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend. Sämtliche Preise basieren auf CHF und sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweils anwendbaren Satz. Sie verstehen sich grundsätzlich ab Lieferwerk. Nicht im Preis enthalten sind Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll, Ausfuhrkosten, Abladung, Montage, Inbetriebsetzung und Rücknahme des Verpackungsmaterials. Diese Leistungen müssen vertraglich vereinbart separat verrechnet werden. Angebote in anderen Währungen als CHF unterstehen dem täglichen Wechselkurs und sind aufgrund dessen variabel. Unsere Preise decken nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Artikel und Vereinbarungen. Zusätzliche Leistungen werden separat verrechnet.

3. Mehrwertsteuer (MWST)

In unseren Preisangaben ist die Mehrwertsteuer nicht inbegriffen. Sie ist zusätzlich zu entrichten, soweit nicht von Gesetzes wegen keiner Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Es gelten die jeweils gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuersätze. Änderungen der Mehrwertsteuersätze werden nicht kommuniziert.

4. Angebot

Die Angebote, die technischen Unterlagen sowie Pläne, Datenträger, Methoden, Systeme, Herstellverfahren, Formeln usw. unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Der Empfänger (Besteller) haftet in dieser Geheimhaltungspflicht für seine Mitarbeiter, Unterlieferanten, Personen und Firmen mit denen er in Kontakt steht bzw. für diese ein Interesse an entsprechenden Informationen für den Lieferanten nachweisbar ist. Die Weitergabe von derartigen Informationen und Unterlagen darf nur mit schriftlicher Zusicherung des Lieferanten erfolgen. Die Informationen und Unterlagen bleiben Eigentum und geistiges Eigentum des Lieferanten.

5. Lieferfristen und Termine

Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht aufgeführt sind (z.B. Transport, Engineering, Montage, Expertisen, Inbetriebsetzung, Abnahmen, Fehlersuche, Wartung usw.) darf der Lieferant zusätzlich in Rechnung stellen. Hierfür massgebend ist der Regietarif des Lieferanten, der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung gilt. Die Lieferfristen beginnen keineswegs vor Klarstellung jeglicher Einzelheiten des Auftrags. Alle Lieferfristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen. Der Fristvorbehalt gilt gleichermassen für Produktions- und Betriebsstörungen im Lieferwerk. Auftragsannullierung oder irgendwelche Ansprüche bei Verzögerungen oder unterbliebener Lieferungen sind ausgeschlossen.  Die Lieferfrist kann sich durch nachträgliche Änderungen mit oder ohne Kostenfolge angemessen verlängern. Ereignisse höherer Gewalt in eigenen und fremden Betrieben wie Verkehrsstörungen, Waren- und Energiemangel, Betriebsstörungen irgendwelcher Art, sowie Arbeitskämpfen und behördliche Anordnungen berechtigen uns, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche die Lieferfrist zu verlängern oder unsere Lieferverpflichtung ganz oder teilweise durch Rücktritt aufzuheben. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber eine gesonderte Rechnung zu stellen.

6. Versand, Verpackung und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht in jedem Fall – auch bei frachtfreien Lieferungen und Lieferungen frei Haus – zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem der Lieferungsgegenstand unser Lieferwerk oder Auslieferungslager verlässt. Wir bestimmen Art und Weg des Versandes und der Verpackung. Die Versicherung des Transportes ist die Sache des Transporteurs und fällt somit unter die Verantwortung derjenigen Partei, die den Transport im Vertrag hat. Der Besteller muss allfällige Wünsche betreffend der Verpackung, Versand und Transportmittel rechtzeitig bekanntgeben, ansonsten können keine Beschwerden begründet werden. Der Lieferant haftet nicht für Schäden und Folgeschäden aus Lieferverzögerungen egal aus welchen Gründen. Ansprüche wegen Beschädigungen, Verlust usw. sind vom Besteller beim Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer, bzw. in der vorgeschriebenen Frist direkt an die Transportgesellschaft zu richten. Im Unterlassungsfall trägt der Besteller für alle hieraus entstehenden Folgen die Verantwortung.

7. Reklamationen

Der Besteller unterzieht alle eingehende Ware sofort einer Eingangskontrolle. Feststellbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens innert fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, schriftlich dem Lieferanten gemeldet werden. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel nach Ablauf der Rügefrist trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsdauer beginnt am Tag der Versandbereitschaft in unserem Betrieb.

Um allfällige Schäden jeglicher Art vermeiden zu können, ist der Kunde verpflichtet, uns sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Anforderung zur Produktsicherheit beim Endkunden mitzuteilen. Wir sind nicht verpflichtet, die uns mitgeteilten Anforderungen zu überprüfen. Fehlerhafte oder unvollständige Mitteilungen schliessen eine Haftung unsererseits vollständig aus. Unser Produkt basiert auf den uns mitgeteilten Anforderung. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Empfehlungen im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung oder dem Einsatz respektive der Verwendung der Ware, technische Beratungen und sonstige Angaben über Eignung und Verwendung, Gewichte, Masse, Formen, Leistungen und Aussehen sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleissteile und Betriebsstoffe sowie jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemässe Lagerung oder Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, Veränderung oder Eingriffe, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden von NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme zurückzuführen sind.

Lässt der Besteller eventuelle Mängel selbst oder durch Dritte ausbessern, ohne schriftliche Zustimmung durch NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme, erfolgt dies auf Rechnung des Bestellers. Gleichzeitig entfällt die Gewährleistung des Lieferanten für künftige Schäden.

Eine Annullierung des Auftrages ist ausgeschlossen.

Nacharbeiten oder Nachlieferungen, die im Rahmen der Gewährleistungspflicht auf Kundenwunsch verschoben werden, haben weder Einfluss auf die Laufzeit der Gewährleistungspflicht noch auf die vereinbarten Zahlungskonditionen.

Jegliche Gewährleistungsansprüche sind umgehend bei Bekanntwerden des Mangels schriftlich geltend zu machen.

Bei Lieferung von Fremdfabrikaten gelten die Verbindlichkeiten unserer Zulieferer.

9. Betriebsanleitungen

Der Betreiber und Benutzer einer Anlage ist verpflichtet, die mitgelieferte Betriebsanleitung und insbesondere die Kapitel Sicherheitshinweise und Wartungsplan zu lesen und zu befolgen. Die NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme als Hersteller übernimmt für Schäden an der Anlage, die durch Nichteinhaltung der Betriebsanleitung verursacht wurden, keinerlei Haftung. Durch den Kunden oder durch Dritte angebrachte Änderungen an der Betriebsanleitung sind untersagt. Jegliche Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung von NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme.

10. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar netto, innert der vereinbarten Frist, ohne jeden Abzug, Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Der Kunde kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Uns stehen sämtliche aus dem Verzugsrecht abgeleitete Rechtsbehelfe zu.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen, Eigentum der NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme.

Sämtliche Software, Pläne, Zeichnungen, Schaltpläne sind Eigentum der NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme und es ist ausdrücklich untersagt, diese auf anderen Anlagen zu betreiben oder sie an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen. Bei widerrechtlicher Benutzung behält sich NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

12. Exportkontrolle

Der Käufer verpflichtet sich zur Kenntnis und uneingeschränkten Einhaltung aller den Export und Re-Export betreffenden nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften, Sanktionen und Embargos, in der jeweils geltenden Fassung, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Restriktionen im Zusammenhang mit Inlandsgeschäften, Vermittlungsdiensten und sonstigen Umgehungsverboten, welche direkt oder indirekt seine Tätigkeit betreffen (einschliesslich den Weiterverkauf unserer Produkte), sowie der Beschlüsse innerhalb NBS AG Nickel Betriebsanlagen + Systeme – wenn und soweit sie dem Käufer bekannt gemacht wurden – hinsichtlich der Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen in entsprechend spezifizierte Länder, an spezifizierte Endkunden oder für spezifizierte Endverwendungen.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

Das Vertragsverhältnis untersteht exklusiv dem schweizerischen Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf. Gerichtsstand ist Luzern, wobei sachlich das Handelsgericht des Kantons Luzern zuständig ist, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Als Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche wird Kriens vereinbart.

© NBS AG, April 2024